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© Sabine Schäfer |
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Zucht -> Brain
und Frodo II
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Wellensittichzucht
Gemäß § 17 g Tierseuchengesetz ist für die Zucht von Papageien und Sittichen die Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Eine Zucht ohne diese Erlaubnis ist strafbar. Wie es dazu kam, dass ich einen Antrag auf Erteilung einer Zuchtgenehmigung gestellt habe, welche Gesetze beachtet werden müssen und wie die Sachkundeprüfung ablaufen kann, könnt Ihr in dieser Rubrik nachlesen.
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