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Sachkundeprüfung

Vor Erteilung der Zuchtgenehmigung muss eine Sachkundeprüfung, die schriftlich oder mündlich erfolgt, abgelegt werden.

Der Amtstierarzt nimmt die Prüfung ab und stellt Fragen aus folgenden Bereichen:

  • allgemeine Fragen zur Haltung
  • Fragen zur Haltung vor und während der Brut
  • Fragen zu Krankheiten (insbesondere Psittakose)
  • Fragen zur Beringung der Vögel
  • Fragen zum Tierschutzgesetz, zum Tierseuchengesetz und zur Psittakoseverordnung
  • Benennung von anderen Vogelarten, für die Psittakoseverordnung gilt

Ich habe das Ergebnis der Prüfung sofort erfahren. Die eigentliche Zuchtgenehmigung wird dann später per Post zugesendet.

Inzwischen habe ich die schriftliche Zuchtgenehmigung erhalten. Die Zuchtgenehmigung kam in zweifacher Ausfertigung, so dass ich ein Exemplar gleich für die Bestellung der Ringe verwenden konnte.