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© Sabine Schäfer |
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Zucht -> Brain
und Frodo II
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Meine Zuchtgenehmigung Im Mai 2004 war Brain mächtig in Brutstimmung. Sie suchte überall eine Brutgelegenheit, auch in meinem T-Shirt-Ärmel ;-) Damals kam erstmalig der Gedanke auf, eine Zuchtgenehmigung zu erlangen. Nach einigem Überlegen fragte ich beim zuständigen Veterinäramt an, welches Voraussetzungen an den Quarantäneraum gestellt werden und ob überhaupt eine Wohnzimmerzucht möglich sei. Nachdem diese Punkte geklärt waren und auch feststand, dass ich den erforderlichen Raum habe, stellte ich den Antrag nach § 17 Tierseuchengesetz. Einige Tage später beantragte ich ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Stadt, da dieses Zeugnis zwingend erforderlich ist für die Erteilung der Zuchtgenehmigung. Mit dem Amtstierarzt vereinbarte ich dann einen Termin für die Wohnungsbesichtigung und für die Sachkundeprüfung. Beides fand am 15.09.04 statt. Oft kommt die Frage auf, was eine Zuchtgenehmigung kostet. Dies ist unterschiedlich von Amt zu Amt. Laut Gesetz gibt es einen Gebührenrahmen von 17,00 Euro bis 110,00 Euro. Bei meiner Genehmigung wurde ein Mittelwert von 64,00 Euro zuzüglich 2,00 Euro für Kopien angesetzt. Neben den Gebühren für die Genehmigung fallen noch weitere Kosten an für:
Diese Sachen können beim ZZF bestellt werden gegen Vorlage der Zuchtgenehmigung. Die Lieferung erfolgt innerhalb kürzester Zeit. |